Wir bekennen uns zum Bayerischen Reinheitsgebot
Hopfen und Malz – Gott erhalt‘s
Das älteste Lebensmittelgesetzt überhaupt, das Bayerische Reinheitsgebot, gibt vor, dass Bier nur aus den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und letztlich auch Hefe bestehen darf. Wir sind fest davon überzeugt, dass genau dieser traditionelle Weg der richtige ist.
Denn diese vier Zutaten bieten mit zahlreichen Sorten, regionalen Besonderheiten und ihrer individuellen Weiterverarbeitung schier unfassbar viele Variationsmöglichkeiten für genussvolle Bierspezialitäten. In Zeiten immer häufigerer Lebensmittelskandale beschränken wir uns deshalb ganz bewusst auf diese vier Zutaten.